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Bestechung von Abgeordneten muss auch in Deutschland endlich strafbar sein

Anlässlich der Plenardebatte im Bundestag zum Thema Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung erklärt der Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach:

Vor über einem Jahr haben wir unseren Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (17/8613) in den Bundestag eingebracht. Die Anhörung des Rechtsausschusses hat im Oktober 2012 stattgefunden. Seither verhindern die Koalitionsfraktionen die abschließende Beratung im Rechtsausschuss durch stetige Vertagung. Die Koalition entzieht sich der Diskussion um die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Regelung sehenden Auges, dass die Bundesrepublik mit jedem Monat international an Ansehen verliert. Seitens der international tätigen deutschen Unternehmen wird eine gesetzliche Regelung der Abgeordnetenbestechung mit Hinweis auf die schlechte Reputation Deutschlands deshalb auch immer vehementer eingefordert.

Die von der Union gerne reklamierten verfassungsrechtlichen Bedenken sind an den Haaren herbeigezogen. Von den Unterzeichnern des UN-Antikorruptionsübereinkommens aus dem Jahre 2003 haben mittlerweile 165 Vertragsstaaten das Abkommen ratifiziert. Nicht umgesetzt haben das Abkommen Syrien, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea - und bedauerlicherweise die Bundesrepublik Deutschland. Keine gute Gesellschaft, in der wir uns befinden.

Da die Vogel-Strauß-Politik der Koalition langsam unerträglich wird, gab es vergangenen Freitag eine Geschäftsordnungs-Debatte. Parallel dazu hat der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka mit dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses Siegfried Kauder und den Berichterstattern der Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und Die Linke einen Vorschlag für eine fraktionsübergreifende Initiative zur Regelung der Abgeordnetenbestechung erarbeitet. Der Entwurf wird zumindest von der Fraktionsspitze der Union nicht mitgetragen. Vor dem Hintergrund zunehmenden internationalen Drucks fordere ich die Abgeordneten der Regierungskoalition und insbesondere meinen CDU-Wahlkreiskollegen Dr. Franz Josef Jung auf sich der Initiative anzuschließen. Wir sollten die Chance zu einer gesetzlichen Regelung noch in dieser Legislaturperiode nicht ungenutzt lassen.