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EU-Datenschutzreform muss jetzt wirken

Heute stimmt das Europaparlament dem im Trilog ausgehandelten Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung zu. Damit wird ab 2018 ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht gelten. Ein langwieriger Kraftakt findet nun endlich einen guten Abschluss.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das parlamentarische Verfahren auf europäischer Ebene zu diesem langwierigen Kraftakt heute nun endlich einen positiven Abschluss findet. Europa hat nach Ablauf der Übergangsfrist von 2018 an ein einheitliches und hohes Datenschutzniveau, auf das wir mit Recht stolz sein können. Es wurde ein tragfähiger Kompromiss geschlossen, der den Nutzern die Hoheit über ihre persönlichen Daten zurückgibt und nicht nur Verbrauchern mehr Rechte einräumt, sondern gleichzeitig auch den Wettbewerb stärkt und Rechtssicherheit gibt.

Nun kommt es darauf an, dass wir die Spielräume, die uns die Verordnung durch Ausnahmen auf nationaler Ebene eröffnet, auch nutzen, um das hohe Datenschutzniveau erhalten zu können. So müssen wir nun endlich dem Koalitionsvertrag nachkommen und unter anderem im Bereich der Beschäftigtendaten ein hohes Datenschutzniveau verankern und hierfür konkrete Regeln schaffen. Nach vier Jahren zähem Verhandeln und vielen Versuchen der Wirtschaftslobby, den Schutz der persönlichen Daten aufzuweichen, gelang es, ein gutes Regelwerk für einen europaweiten Datenschutz zu schaffen, das den Schutz der personenbezogenen Daten in den Vordergrund stellt. Es wird der europäischen Wirtschaft nicht nur gegenüber den außer-europäischen Konkurrenten Chancengleichheit schaffen, sondern auch erhebliche Innovationsimpulse geben.“