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Easycash: Wo ist Aigner? Wo bleibt die Datenschutzreform?

Zu den Berichten über erneute Datenschutzverstöße beim Zahlungsdienstleister Easycash erklären die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinksi-Weiss und der zuständige Berichterstatter Gerold Reichenbach:

Die Verbraucher sind verunsichert, jetzt ist die Bundesregierung gefragt. Zahlungsverkehrsdaten sind äußerst sensibel, mit ihrer Hilfe kann man viel über die einzelnen Verbraucher erfahren. Der Fall Easycash zeigt: Eine grundlegende Reform des Datenschutzrechts und strenge Regeln für Scoring-Verfahren sind dringend erforderlich. Hier geht es nicht bloß um Häuseransichten, sondern wirklich ums "Eingemachte". 

 

Verbraucherministerin Aigner, die sonst in jedes Mikrofon "beißt", ist merkwürdig schweigsam. Vor der Sommerpause hat sie eine Reform des Datenschutzrechts angekündigt, bevor Innenminister de Maizière sie ausgebremst hat. Mit dem Fall Easycash wird deutlich: Das Datenschutzrecht ist nicht mehr zeitgemäß. Auch wenn keine Verbraucherdaten verkauft wurden, datenschutzrechtliche Lücken werden von den Zahlungsdienstleistern so weit wie möglich ausgenutzt. Verunsicherung auf Seiten der Verbraucher ist die Folge.

 

Ob an den Vorwürfen wirklich etwas dran ist, muss jetzt schleunigst aufgeklärt werden. Wir ermuntern die Datenschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen und Hamburg, hier Gas zu geben. Wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Lastschrift berechnet wird, bevor der Verbraucher überhaupt an der Supermarktkasse einwilligt, dann stimmt datenschutzrechtlich etwas nicht. Wenn Zahlungsverkehrs- und Kundenkartendaten zu Risikoindikatoren verknüpft und nach Analyse dann verkauft werden, wird ohne Wissen und Wollen der Verbraucher mit ihren Daten gehandelt. Wenn tatsächlich Bewegungs- oder Liquiditäts- und Einkaufsprofile erstellt wurden, müssen die Datenschutzbehörden einschreiten. Wenn das Datenschutzrecht nicht ausreicht, muss die Bundesregierung endlich reagieren.

 

In einer Welt, in der an unterschiedlichsten Stellen immer mehr personenbezogene Daten anfallen, brauchen wir klare Regelungen für die immer ausgefeilteren Methoden ihrer Verknüpfung und die daraus zu gewinnenden Profile. Profilbildung ohne Kenntnis oder Einwilligung des Betroffenen muss verboten werden.