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Gesundheitskarte als Identitätsnachweis für die elektronische Kommunikation unsicher

Die aktuelle Debatte über leicht möglichen Identitätsmissbrauch bei der elektronischen Gesundheitskarte wirft die Frage auf, ob die elektronische Gesundheitskarte zum Identitätsnachweis bei der Kommunikation zwischen Versichertem und Krankenkasse geeignet ist.

„Die elektronische Gesundheitskarte wurde nicht für den allgemeinen Identitätsnachweis konzipiert. Ihre Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sind nicht die gleichen technisch umfangreichen Anforderungen, die das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsausweis aufstellt. Dennoch soll nach dem zum Ende der letzten Wahlperiode hastig verabschiedeten E-Government-Gesetz in der Kommunikation zwischen dem Versicherten und seiner Krankenkasse die Identität mit der elektronischen Gesundheitskarte elektronisch nachgewiesen werden können.

Bereits damals hat die SPD Fraktion auf die damit verbundenen Sicherheitsprobleme hingewiesen. Die aktuelle Debatte über die unzureichende Identitätsprüfung bei der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte zeigt, wie leicht damit Identitätsmissbrauch erfolgen kann. Unabhängig von weiteren Konsequenzen müssen wir deshalb in der Koalition prüfen, wie wir diese Sicherheitslücke in der offiziellen Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden sowie Krankenkassen durch Anpassungen im E-Government-Gesetz sowie im DE-Mail-Gesetz schließen können.

Nur so können wir unseren Vorgaben im Koalitionsvertrag, DE-Mail sowie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher weiter auszubauen, gerecht werden. Denn der Bürger wird gegenüber der elektronischen Behördenkommunikation zu recht skeptisch bleiben, solange immer wieder Sicherheitslücken oder Sicherheitsmängel, wie die fehlende lückenlose Ende-zu Ende-Verschlüsselung bei der DE-Mail oder der leichte Identitätsmissbrauch bei der Gesundheitskarte offenkundig werden.“