Skip to main content

IP-Adressen sind personenbezogene Daten

Lange war strittig, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind und damit dem Datenschutzrecht unterliegen Der EuGH hat dieser Rechtsunsicherheit nun ein Ende gesetzt.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der EuGH in seinem gestrigen Urteil in der Sache Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik Deutschland klargestellt hat, dass auch dynamische IP-Adressen personenbezogenen Daten sind. Sie unterliegen damit den europäischen Datenschutzregeln.

Der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Reichenbach erklärt dazu“ ´Wir begrüßen die Feststellung des EUGH, dass sogenannte IP-Adressen personenbezogenen Daten sein können und damit dem Datenschutzregeln unterliegen. Die Konsequenzen des Urteils müssen nun in deutsches Recht umgesetzt werden und haben auch Auswirkungen auf die Anwendung der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung. Bei einer Novellierung des Telemediengesetzes dürfen die berechtigten Interessen nicht uferlos ausgeweitet werden. Eine Datenspeicherung der IP-Adressen kann nur für die vom Gericht definierten Zwecke, nämlich der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Dienste und für den dazu zwingend erforderlichen Zeitraum ermöglicht werden. Denkbar wäre in Anlehnung an die entsprechende Vorschrift des Telekommunikationsgesetzes TKG eine Speicherung von höchstens 7 Tagen“

Der Landtagsabgeordnete für die Piraten Patrick Breyer hatte die Bundesrepublik verklagt, weil Webseiten des Bundes dynamische IP-Adressen von Besuchern speichern. Der EuGH hat nun in seinem Urteil (Rechtssache C-582/14) entschieden, dass es nach EU-Recht erlaubt sein kann, dynamische IP-Adressen zu verarbeiten, etwa wenn dies im „berechtigten Interesse“ der Datenverarbeiter liegt. Hierbei muss eine Interessenabwägung zwischen dem Interesse des Betreibers und den Grundrechten des betroffenen Internetnutzers stattfinden. Ihre Speicherung soll beispielsweise helfen, Cyber-Attacken abzuwehren und strafrechtlich zu verfolgen.