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EU-US-Datenschutzabkommen: Schutzschild mit großen Löchern

Die Ankündigungen der EU-Kommission für ein Datenschutz-Abkommen mit den USA sind kritisch zu prüfen, scheinen aber im Hinblick auf die Umsetzung des Safe-Harbor-Urteils wenig realistisch.

„Die SPD-Bundestagsfraktion sieht die gestern vorgestellte Vereinbarung der Europäischen Kommission mit den USA für einen sicheren Datentransfer und den Schutz personenbezogener Daten europäischer Bürger in den USA skeptisch. Zwar ist es wichtig, dass die eingetretene Rechtsunsicherheit beendet wird, jedoch darf dies nicht mit einer Hilfskonstruktion geschehen, die den Praxistest und die nächste Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erneut nicht besteht. Deshalb gilt es den endgültigen Text abzuwarten und genau zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die genaue Ausgestaltung der Überprüfungsmechanismen und für den Zugang für betroffene europäische Bürger zu US Gerichten.

Die Erfahrung mit der bisherigen Berichts- und Überprüfungspraxis durch Europäische Behörden gegenüber US-Behörden, wie etwa beim Transfer von Bank-Daten (SWIFT-Abkommen) und die damit einhergehende Geheimniskrämerei seitens der USA, lässt begründete Zweifel daran aufkommen, ob die neuen Vereinbarungen wirklich den Ansprüchen des EuGH-Urteils genügen und die Freiheitsrechte Europäischer Bürger tatsächlich gewährleistet sind. Auch der NSA-Skandal hat gezeigt, dass die USA nicht bereit sind ihre Überwachung von ausländischen Staatsbürgern zurückzunehmen.“