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Dauerüberwachung von Arbeitnehmern weiterhin zulässig

Anlässlich des Beschlusses der Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz noch im Januar zu verabschieden, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Die Einigung der Koalition zum Beschäftigtendatenschutz bringt für die Arbeitnehmer viele Verschlechterungen und nur wenige kleine Verbesserungen.

Zwar wird die verdeckte Überwachung verboten, aber die Rund-um-die-Uhr-Bewachung der Beschäftigten wird schrankenlos ausgeweitet. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird zukünftig gelten „Der Staat sieht zu“, wenn sich CDU/CSU und FDP mit ihrem Gesetzentwurf durchsetzen. Weiterhin ist eine Datenerhebung zur Aufdeckung von Straftaten sowie von schwerwiegenden Pflichtverletzungen ohne Kenntnis des Beschäftigten zulässig, wobei die Datenerhebung letztendlich allein in das Ermessen des Arbeitgebers  gestellt wird. Diese viel zu weit gefasste Datenerhebung lehnt die SPD-Fraktion ausdrücklich ab.

Darüber hinaus ist die verdeckte Videoüberwachung zwar nunmehr nicht mehr ausdrücklich erlaubt. Dennoch ist ein verstecktes Anbringen von Kameras zulässig. Damit wird der Spielraum für den Arbeitgeber nur scheinbar eingeschränkt und eine Anpassung an die stete Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht vorgenommen, die lediglich eine nur vorübergehende und anlassbezogene Überwachung für zulässig erklärt. Vielmehr ist eine Überwachung nach dem Entwurf auch präventiv und zeitlich unbegrenzt möglich.

Auch die Nutzung von Telekommunikationsdiensten ist weiterhin so weit gefasst, dass insbesondere Mitarbeiter von Callcentern unter Dauerüberwachung gestellt werden können. Damit werden die Beschäftigten einem fortlaufenden Überwachungsdruck ausgesetzt. Wir halten diese Regelung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar.

Ähnlich wie beim Meldegesetz versuchen Union und FDP wieder einmal mit ihren   kurzfristig vorgelegten Änderungsanträgen im „Schweinsgalopp“ ein wichtiges Gesetz einfach so auf Kosten der Beschäftigten durchzupeitschen, nachdem sie sich über eineinhalb Jahre nicht mit der Sache befasst haben. Wir fordern deshalb die Koalitionen von CDU/CSU und FDP auf den Gesetzentwurf wieder von der Tagesordnung des Innenausschusses sowie von der Plenartagesordnung abzusetzen. Es muss möglich sein eine breite und intensive Debatte zu diesem wichtigen Thema zu führen und Gewerkschaften ebenfalls die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.