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Haushaltsberatungen zum Bevölkerungs- und Katastrophenschutz

Reichenbach erfreut über Plus beim THW und unzufrieden mit mangelnder Finanzausstattung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Erfreut zeigt sich der SPD Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Innenausschuss Gerold Reichenbach, dass in der Bereinigungssitzung vom 5. Juni 2014 im Haushaltausschuss abweichend vom BMI-Entwurf für den Bundeshaushalt 2014 die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU beschlossen haben, die Mittel für das Technische Hilfswerk (THW) massiv aufzustocken. So werden 10 Millionen Euro zusätzlich für die Arbeit der Ortsverbände, den Erwerb von  Fahrzeugen sowie für Aus- und Fortbildung zur Verfügung gestellt.  Allein zwei Millionen Euro davon werden zusätzlich an die ehrenamtlich getragenen THW-Gliederungen vor Ort gehen, in denen sich deutschlandweit rund 80.000 Helferinnen und Helfern engagieren. Für die Anschaffung neuer Fahrzeuge stehen daraus weitere sieben Millionen Euro und für die Aus- und Fortbildungskapazitäten im THW 920.000 Euro zusätzlich bereit. Auch die Vereinigung der Helfer und Förderer des THW erhält zusätzlich 80.000 Euro mehr.

Mit diesem Dynamisierungspaket soll die Zukunftsfähigkeit des THW gesichert und die Motivation der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  in den 668 Ortsverbänden gestärkt werden. Angesichts wachsender Herausforderungen, die sich unter anderem aus dem Klimawandel und der tendenziell wachsenden Zahl extremer Wetterereignisse ergeben, ist es dringend notwendig, den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe für zusätzliche Aufgaben zu wappnen. 

Unzufrieden zeigte sich der Katastrophenschutzexperte deshalb auch, dass es nicht gelungen sei, zusätzliche Mittel für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz- und Katstrophenhilfe (BBK) und die Bundesfinanzierung von Fahrzeugen und Ausstattung für die Feuerwehren sowie Sanitätsorganisationen bereitzustellen. Die Mittel dort reichen für die wachsenden Aufgaben längst nicht mehr und inzwischen sei ein spürbares Beschaffungsdefizit aufgelaufen. Daran trügen allerdings auch die Länder eine gewisse Mitschuld. Bisher weigern sich diese beharrlich, die Bemühungen des BBK bei der Forschung und Ausbildung im Katastrophenschutz sowie die Bundesbeschaffungen für die Feuerwehren auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Diese Ausgaben werden immer wieder vom Bundesrechnungshof und jetzt auch vom Rechnungsprüfungsauschuss als verfassungswidrig kritisiert, da es sich laut Grundgesetz beim Katastrophenschutz und den Feuerwehren um eine reine Länder- und Kommunalaufgabe handele,  so Reichenbach.