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Reichenbach: „Nein“ zur Aufweichung des Nachtflugverbots durch Brüssel

Der SPD Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach sieht die Gefahr, dass ein mögliches dauerhaftes Nachtflugverbot durch die geplante Verordnung der EU zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen wieder aufgeweicht wird. Darum habe die SPD-Bundestagsfraktion einen Entschließungsantrag im Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung zwingend auffordert, in Brüssel Einspruch zu erheben.

„Wir lehnen den aktuellen Entwurf der EU-Verordnung aus den genannten Gründen ab und wollen die Bundesregierung dazu verpflichten, diese Position auf Verhandlungsebene in Brüssel einzubringen“, so Reichenbach.

Mit der Verordnung will sich die Europäische Kommission ein weitreichendes Kontroll- und Vetorecht bei der Beurteilung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen einräumen. Betriebsbeschränkungen auszusetzen würde dann auch im Ermessen der EU liegen. Über solche Belange zu entscheiden, gehört nach Meinung der SPD jedoch nicht einseitig in den Kompetenzbereich der EU, sondern in erster Linie in die Zuständigkeit von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern der betroffenen Regionen.

Lärmschutzmaßnahmen könnten gemäß dem aktuellen Verordnungsentwurf ebenfalls unter Gesichtspunkten der Kosteneffizienz von der EU verhindert werden. „Dies lehnen wir ab“ so Reichenbach weiter, „uns ist die Abwägung zwischen den Belangen der Anwohnerinnen und Anwohner und der ökonomischen Wettbewerbsfähigkeit wichtig. Es kann nicht sein, dass Wirtschaftlichkeit zu Lasten der Gesundheit von Anwohnerinnen und Anwohnern geht.“

Besonders gefährdet sind durch die EU-Verordnung auch existierende Beschränkungen bei Nachtflügen: Mit einer solchen Verordnung könnte die EU national festgesetzte Flugverbote aushebeln und damit nationales Recht umgehen. In Bezug auf die Region Frankfurt beispielsweise hieße dies, dass selbst wenn der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Klage der schwarz-gelben Landesregierung gegen die Durchsetzung des Nachtflugverbots abweisen würde, diese Entscheidung durch die EU-Verordnung nichtig wäre.

Die geplante Verordnung stellt damit einen weitreichenden Eingriff in die nationale Souveränität dar und verletzt die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Die SPD fordert deswegen eine Subsidiaritätsrüge gegen die EU, um die Verordnung zu verhindern. Die schwarz-gelbe Bundesregierung versperrt sich dieser Möglichkeit zur Beseitigung von Mängeln im Verordnungsentwurf bedauerlicherweise.

Zwar sprächen sich mittlerweile auch die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP gegen die Verordnung aus, jedoch haben sie sich geweigert, im Bundestag einen die Regierung bindenden Beschluss zu fassen, so  wie dies die SPD und auch Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei mit ihren Anträgen fordern.  Es ist jetzt an der Bundesregierung in Brüssel, die aktuelle Fassung der Verordnung zu verhindern. „Das wird der Lackmustest dafür sein, ob es die CDU nach dem Wortbruch mit ihrem wiederentdeckten Einsatz für das Nachtflugverbot wirklich ernst meint, oder ob sie still und heimlich darauf vertraut, dass ein Nachtflugverbot dann schon von Brüssel rückgängig gemacht würde“, so Reichenbach abschließend.