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Innenausschuss stellt sich hinter THW

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestages dem Technischen Hilfswerk (THW) gegenüber den Monierungen des Bundesrechnungshofes geschlossen den Rücken stärkt und somit die Kritik an der Abrechnungspraxis des THW zurückweist.

„Wir weisen einmütig die Kritik des Bundesrechnungshofes zurück, dass das THW nicht alle seine Hilfeleistungen gegenüber den Anfordernden in Rechnung stellt. Die Einsatzfähigkeit des THW zu erhalten, ist ureigenes Interesse des Bundes. Auf Anregung der SPD-Bundestagsfraktion haben die Obleute der Fraktionen beschlossen, dem Haushaltsausschuss und dem Bundesrechnungshof ein gemeinsames Schreiben zukommen zu lassen, in dem sie die Praxis des THW ausdrücklich unterstützen.

Auch wenn das THW nach dem Amtshilfeprinzip das Recht hat, seine Kosten gegenüber den Anfordernden wie Feuerwehren, Polizei oder Gemeinden in Rechnung zu stellen, so widerspricht dies dem Sinn und dem Einsatzauftrag des THW. Das THW, das insbesondere die dafür zuständigen Feuerwehren und kommunalen Aufgabenträger bei besonders schwierigen Hilfeleistungssituationen unterstützen soll, muss ein Eigeninteresse daran haben, dass auch bei alltäglichen Einsätzen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Einsatzerfahrung gesammelt wird.

Da die Bedarfsträger oft die Kosten selbst nicht weitergeben können, bleiben sie auf den vom THW dann in Rechnung gestellten Kosten sitzen. Dies kann sie davon abhalten, das THW auch außerhalb von größeren Katastrophenlagen anzufordern. Das ist weder im Interesse der betroffenen Bürger, noch im Interesse des THW.

Auch als Zivilschutzorganisation des Bundes und als Instrument des Bundes in der Katastrophen- und humanitären Auslandshilfe muss das THW ein Interesse daran haben, dass seine Helferinnen und Helfer Einsatzpraxis haben. Damit liegen die durch den Verzicht auf Kostenerstattung dem Bund entstehenden Ausgaben im ureigenen Bundesinteresse und sind unserer Auffassung nach deshalb auch nicht zu monieren.“